Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:
- Anzeige des Todes (Formbaltt 9 u. 9a vom Distriktsarzt oder Krankenhaus)
- Geburtsurkunde des Verstorbenen,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- falls verheiratet: Heiratsurkunde,
- falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
- Meldenachweis des Verstorbenen
Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise € 17,20 an Gebühren für die Ausstellung von zwei Sterbeurkunden an.