Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:
  • Anzeige des Todes (Formbaltt 9 u. 9a  vom Distriktsarzt oder Krankenhaus)
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde,
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
  • Meldenachweis des Verstorbenen
Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise € 17,20 an Gebühren für die Ausstellung von zwei Sterbeurkunden an.

Zuständig